AGB‘s

Zahlungsverzug Bei   Zahlungsverzug   berechnet   die   Firma   Skali-Training   bei   der   ersten   Zahlungserinnerung   EURO   5,00   und   bei   der   zweiten   Zahlungserinnerung EURO 10,00 sowie EURO 15,00 bei der dritten Zahlungserinnerung als Bearbeitungskosten. Zahlungsverzug bei Ratenzahlungsvereinbarungen In dem Fall, dass der Vertragspartner mit den Ratenzahlungen in Verzug kommt, ist der gesamte noch zu zahlende Restbetrag per sofort fällig. Ausschluss Sollte    durch    Teilnehmer    eine    Gefährdung    für    andere    ausgehen,    behält    sich    die    Firma    Skali-Training    das    Recht    vor,    diese    vom    Training auszuschließen.   In   diesem   Fall   besteht   kein   Anspruch   auf   Rückzahlung   des   Honorars.   Hat   die   Firma   Skali-Training   begründeten   Anlass   zur Annahme,   dass   die   Sicherheit   oder   der   Ruf   des   Hauses   zu   gefährden   droht,   sowie   im   Fall   höherer   Gewalt,   Krankheit   des   Trainers,   kann   es   die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma Skali-Training neu anberaumt. Hinweis Die   Firma   Skali-Training   weist   ausdrücklich   darauf   hin,   dass   jeder   Teilnehmer   vor,   während   und   nach   dem   Training,   für   seine   Handlungen   selbst verantwortlich   ist,   dass   jedes Training   keine Therapie   im   heilkundlichen   Sinne   darstellt   und   eine   normale   psychische   und   physische   Belastbarkeit voraussetzt. Gerichtsstand Die   allgemeinen   Bedingungen,   sowie   die   auf   ihrer   Grundlage   geschlossenen   Verträge   unterliegen   dem   deutschen   Recht.   Der   Gerichtsstand   für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der Firma Skali-Training. Sollten   eine   oder   mehrere   Bestimmungen   dieses   Vertrages,   gleichgültig   aus   welchem   Grund,   rechtstunwirksam   sein   oder   werden,   so   soll   die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben. Mainhausen, den 01. April 2017
© Skali-Training 2017
Kontakt Skali-Training Am Zellerbruch 16 63533 Mainhausen +49 6182 77 44 820 info(at)skali-training.de www.skali-training.de
Unternehmen Über mich Impressum AGBs Social

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Zahlungsverzug Bei     Zahlungsverzug     berechnet     die     Firma     Skali-Training     bei     der     ersten Zahlungserinnerung    EURO    5,00    und    bei    der    zweiten    Zahlungserinnerung EURO    10,00    sowie    EURO    15,00    bei    der    dritten    Zahlungserinnerung    als Bearbeitungskosten. Zahlungsverzug bei Ratenzahlungsvereinbarungen In    dem    Fall,    dass    der    Vertragspartner    mit    den    Ratenzahlungen    in    Verzug kommt, ist der gesamte noch zu zahlende Restbetrag per sofort fällig. Ausschluss Sollte   durch Teilnehmer   eine   Gefährdung   für   andere   ausgehen,   behält   sich   die Firma    Skali-Training    das    Recht    vor,    diese    vom    Training    auszuschließen.    In diesem   Fall   besteht   kein   Anspruch   auf   Rückzahlung   des   Honorars.   Hat   die Firma   Skali-Training   begründeten   Anlass   zur   Annahme,   dass   die   Sicherheit oder   der   Ruf   des   Hauses   zu   gefährden   droht,   sowie   im   Fall   höherer   Gewalt, Krankheit   des Trainers,   kann   es   die Veranstaltung   absagen.   In   diesem   Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma Skali-Training neu anberaumt. Hinweis Die   Firma   Skali-Training   weist   ausdrücklich   darauf   hin,   dass   jeder   Teilnehmer vor,     während     und     nach     dem     Training,     für     seine     Handlungen     selbst verantwortlich   ist,   dass   jedes   Training   keine   Therapie   im   heilkundlichen   Sinne darstellt     und     eine     normale     psychische     und     physische     Belastbarkeit voraussetzt. Gerichtsstand Die   allgemeinen   Bedingungen,   sowie   die   auf   ihrer   Grundlage   geschlossenen Verträge    unterliegen    dem    deutschen    Recht.    Der    Gerichtsstand    für    alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der Firma Skali-Training. Sollten   eine   oder   mehrere   Bestimmungen   dieses   Vertrages,   gleichgültig   aus welchem   Grund,   rechtstunwirksam   sein   oder   werden,   so   soll   die   Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben. Mainhausen, den 01. April 2017
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